Das Problem der Kosten für Kunst und Kultur – die Präsidentin der
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover lässt sich über die
hohen Subventionen des Musiktheaters in Heft 2/15 des Pressto aus -
liegt innerhalb der Häuser oder Unternehmen wie BT, wird aber von den
Theaterleitungen negiert, da man an Liebgewordenem festhalten und keine
Reduzierungen vornehmen will, schwächte man dann doch seine eigene
Stellung.
Für die ’Falstaff’-Wiederaufnahme am 12. März 2016 war der dritte Rang
der Nds. Staatsoper Hannover von vornherein geschlossen. Dies wurde
seitens der Kasse schon beim Kauf von Karten am 22.2.2016 mitgeteilt.
Das bedeutet, man rechnete bereits damals seitens der Theaterleitung mit
mangelndem Interesse.
Für die Vorstellung am 12. März waren laut Aussage des Personals ca. 600
Karten verkauft.
Im Parkett, 1. und 2. Rang saßen dann mal überschläglich 500 Zuschauer,
das Haus also weiniger als zur Hälfte gefüllt.
Man beurteilte die Vorstellung als musikalisch sehr gut, einer
Landeshauptstadt würdig - in einem Bühnenbild, einer Landeshauptstadt
unwürdig.
Die Quintessenz daraus:
das Publikum ist mittlerweile so verroht, nur noch auf extreme optische
Reize fixiert und verleitet die Theater, immer Gröberes zu schaffen, um
Menschen anzulocken.
Siehe ’Freischütz’ in Hannover.
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Wenn der Bund der Steuerzahler die Verschwendung von Steuergeldern in
den Theatern anprangert, kontert der Intendant der Niedersächsischen
Staatsoper Hannover beleidigt, man möge die Theater doch abschaffen.
Der Bund der Steuerzahler stützt sich in seiner Argumentation auf eine
Statistik des deutschen Bühnenvereins für die Spielzeit 2009/2010. Dort
ist beispielsweise die Summe ausgewiesen, die die öffentliche Hand pro
verkaufter Eintrittskarte hinzusteuert. Am höchsten ist dieser
Betriebszuschuss in Braunschweig: Pro Besucher zahlt der Staat 134,31
Euro hinzu. Der Erlös aus Eintrittskarten beträgt dagegen nur 23,23
Euro. Das Niedersächsische Staatstheater, also Oper und Schauspiel in
Hannover, folgen dicht auf Platz zwei mit 132,87 Euro
(Eintrittseinnahmen 23,35 Euro).
Gemessen an dem, was am Abend auch noch irreführend gezeigt wird, ist
der Apparat zu groß aufgestellt, bzw. wird ineffektiv eingesetzt. Hier
schlagen vor allem - Honorare für Bühnen-/Kostümbildner und Regisseure
noch nicht einmal betrachtet - die Eitelkeit von Intendanten,
Regisseuren und Bühnen- wie Kostümbildnern pflegende – aufwändige, dabei
völlig unnötige, Bühnenausstattungen zu Buche.
Die ’Fäkalienhebeanlage’ als Bühnenbild in der Bayreuther ’Tannhäuser’-Inszenierung
stimmt in keiner Weise mit dem überein, bedeutet auch keine
Interpretation dessen, was sich Richard Wagner bei dem Stück dachte.
Wenn bei dem finanziellen Aufwand wenigstens etwas Entsprechendes
geboten würde, dann trügen ausnehmende Produktionen auch zum Ruf einer
Stadt bei. Zeigt man aber, um aufzufüllen, um die Auslastung zu erhöhen,
Kochshows oder sonstige Lustbarkeiten, braucht man sich nicht zu
wundern, wenn Stadt und Region das Image verloren geht.
Das Ansehen einer Stadt steht und fällt mit der Qualität seiner
kulturellen Einrichtungen.
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In dem Zusammenhang sei auch in Erinnerung gerufen, dass Produktionen
wie Wagners 'Meistersinger' in Hannover schlecht besucht waren und die
Produktion abgesetzt wurde, der Ring des Nibelungen beim Publikum nicht
ankam. Ein Hauptsponsor gab bekannt: Wenn wir gewusst hätten, was bei
der Produktion herauskommt, hätten wir unser Geld nicht gespendet.
Karten wurden bei Don Giovanni frei abgegeben wie bei Burger King, wenn
Sie dort einen Whopper - Boulettenstulle - nach der Vorgabe BUY ONE; GET
ONE FREE kaufen und selbst der konzertante 'Mefistofele' nicht gefiel und
nicht mehr angeboten wurde, somit Löcher im Spielplan entstanden.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden: |
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von
voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf der Theater verstehen
wir diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik
willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder
Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehmen wir den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
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