Die Ausbildung eines Musikers kostet ein Bundesland ca. 75.000 Euro.
Zu diesem Ergebnis kam bei einer Untersuchung, die von einer
Landesregierung initiiert wurde, der Landesrechnungshof, was für die
fünf Musikhochschulen im Land ein echter Schock war, denn nun sollen sie
auf 500 Studienplätze und fünfzig Professorenstellen verzichten und so
rund vier Millionen Euro pro Jahr sparen.
Die Hochschulen im Land bilden über Bedarf aus, so die Meinung der
Prüfer.
Zu dem Ergebnis kamen sie im Vergleich mit den Arbeitsämtern, die
feststellten, dass die Ausgebildeten nach dem Studium erstmal ohne Job
dastehen.
Und aus dem Traum, eine Position als festangestellter Berufsmusiker –
der in der Dotierung für einen Anfänger gemäß Auskunft des
Musikinformationsdienstes bei 9.000 Euro pro Jahr (Dirigenten können
sich bei 18.000 Euro pro Jahr einreihen) liegt - zu finden, wird der
Albtraum des Überlebenskampfes.
Zwei Drittel der Absolventen sucht und findet nichts, landet also im
Bereich der freien Musikertätigkeit, was auch durch die Reduzierung der
Anzahl von Orchestern als solcher wie auch an der Verkleinerung der
Klangkörper, Schließung von Theatern begründet ist. Somit geht die
Schere der an Musikhochschulen des einzelnen Bundeslandes ausgebildeten
und dann fest angestellten Musikern auseinander. Zwar sollen keine
Musikhochschulen in Gänze geschlossen werden, sondern die Qualität der
Ausgebildeten erhöht und gleichzeitig die Kosten reduziert werden.
Dies bedeutet zwangsläufig die Notwendigkeit der Überarbeitung der
Studienpläne an den Musikhochschulen. Ein Ansatz zeigt sich hier in den
Erfordernissen bei den musikwissenschaftlichen Bereichen zu reduzieren
und dafür die Studierenden besser auf die Selbstständigkeit
vorzubereiten.
Somit stellt sich die Tätigkeit der Musikhochschulen in
Deutschland als problematisch dar.
Baden-Württemberg hatte – auf Druck des Rechnungshofes - angekündigt, im
Land 500 Studienplätze und 50 Professorenstellen zu streichen, da zu
viele Bewerber aufgenommen werden und zu wenig Bewerber in ’Arbeit und
Brot’ entlassen werden.
Niedersachsen hat eine Musikhochschule, Bayern drei, NRW vier, Sachsen-Anhalt und
Rheinland-Pfalz sogar gar keine.
Warum hat Baden-Württemberg fünf Musikhochschulen?
Und braucht es diese?
Hochschulen haben auch noch die Tendenz, um jeden Preis Ausbildungsgänge
erhalten zu wollen, um das eigene Image zu bestätigen und zu vermeiden,
dass Studiengänge auf Druck des zuständigen Ministeriums geschlossen
werden.
Der Erfolg ist dann, dass Absolventen in die Arbeitslosigkeit entlassen
werden, weil ein Überangebot besteht bzw. qualitativ zu wenig geboten
wird, was aus den Instrumental- wie auch aus den Gesangsklassen auf den
Markt abgegeben wird.
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Dies bedeutet zwangsläufig die Notwendigkeit der Überarbeitung der
Studienpläne an den Musikhochschulen. Ein Ansatz zeigt sich hier in den
Erfordernissen bei den musikwissenschaftlichen Bereichen zu reduzieren
und dafür die Studierenden besser auf die Selbstständigkeit
vorzubereiten.
Jeder hat sich als kleines Unternehmen zu etablieren, das für sein
eigenes Marketing, Buchführung, Administration wie Gestaltung und Pflege
einer eigenen Internetseite wie auch für Kenntnisse im Bühnen und
Musikerrecht verantwortlich ist.
Zwar gebe es solche Ergänzungsveranstaltungen bereits, aber die
Studierenden zeigen wenig Neigung, an solchen Blockveranstaltungen an
Wochenenden teilzunehmen. Daher müssten Marketing und Web-Design in die
regulären Studienpläne integriert werden. Je innovativer die Angebote,
desto größer die Möglichkeiten einen Arbeitsplatz in neuen Berufsfeldern
z.B. in Event- oder Audioagenturen zu finden.
Entsprechend sind die Studienangebote zu erweitern wie über Fachbereiche
wie Kultur- und Mediatechnologie – einer Mischung aus Musikjournalismus
und Medieninformatik.
Wichtig ist daher die Erweiterung und Nutzung der heutigen
Möglichkeiten, um zu vermeiden, dass dem Ehrgeiz der Lehrbeauftragten
gefrönt wird, reine 'Solisten' – ob im Instrumental oder im sängerischen
Bereich heranzubilden – die, nicht nur während der Ausbildung. sondern
dann auch noch in der Arbeitslosigkeit zu Lasten der Steuerzahler enden.
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